SiGeKo-Leistungen nach §3 BaustellV

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen


Je mehr Firmen auf einer Baustelle arbeiten, desto unübersichtlicher wird es.  Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn daher, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, für die Ausführungsplanung und die Ausführung des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinatoren zu bestellen. Bauherren können die Wahrnehmung dieser Verpflichtung auf einen externen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übertragen. Unsere erfahrenen Koordinatoren stehen für Ihre Vorhaben gerne bereit.

 

Ihr Nutzen

    

  • Einhaltung des dualen Arbeitsschutzsystems (Staat & Träger der gesetzl. Unfallversicherung)
  • Einschätzung des vorhandenen Gefahrenpotentials am Bau
  • Transparenz über notwendige Maßnahmen zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
  • Empfehlungen für die Umsetzung der Maßnahmen
  • Risikominimierung (Outsourcing von Verantwortung)
  • Schaffung sicherer und gut koordinierter Arbeitsbedingungen auf Baustellen

Unsere Leistungen

    

  • Unterstützung bei der Vorankündigung der Baustelle an zuständige Behörde
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Terminplanung SiGeKo und Durchführung von Sicherheitseinweisungen
  • Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz
  • Laufende Baustellenkontrollen zur Einhaltung des SiGe-Plans auf der Baustelle
  • Überprüfung, ob die Verpflichtungen aus der Baustelle eingehalten werden, Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel und Kontrolle der Mängelbeseitigung
  • Beratung zur bestmöglichen Mängelbeseitigung
  • Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten (Instandhaltung nach Fertigstellung Baustelle)