Gefährdungsbeurteilung Trinkwasser

Sauberes Trinkwasser ist Pflicht


Jeder Gebäudeeigentümer ist verpflichtet, sauberes Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Die TrinkwV sorgt dafür, dass diese Pflicht im Alltag eingehalten wird. Dabei ist es unerheblich, um welche Nutzungen es sich handelt. Auch Trinkwasser-Installationen, die nach TrinkwV nicht prüfpflichtig sind, bedürfen zum Beispiel bei Einsatz als Arbeitsmittel einer genaueren Beachtung. Die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und ArbStättV basiert für Trinkwasser-Installationen auf einer Gefährdungsanalyse nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2. Letztendlich gilt: das Trinkwasser muss sauber sein.

Ihr Nutzen

    

  • Sie erhalten eine professionelle Gefährdungsbeurteilung nach TrinkwV und VDI 6023
  • Sie erhalten eine präzise Übersicht über potentielle Gefährdungen
  • Wir erstellen Ihnen die Grundlage für die Einhaltung der Betreiberpflichten und minimieren die Haftungsrisiken
  • Sie stellen die Trinkwasserhygiene durch Bewertung der Gesamtanlage vor Ort sicher, sowie die Qualität der Betriebsführung zum Ausschluss von Gefährdungen für Betrieb und Instandhaltung

Unsere Leistungen

    

  • Wir bieten Ihnen eine fachlich fundierte dokumentierte Ortsbegehung
  • Wir prüfen Ihre vorhandene Dokumentation (Bestandspläne, Angaben zur Betriebsführung, etc.)
  • Wir überprüfen die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
  • Wir überprüfen wichtige Betriebsparameter
  • Ggf. veranlassen wir weitere Untersuchungen, z.B. auf Legionellen in weiteren Anlagenteilen
  • Wir erstellen Ihnen eine zusammenfassende Gesamtbewertung mit Handlungsempfehlungen